Inhaltsverzeichnis: Immobilien-Denkmalschutz

Denkmalschutz-Immobilien mit Sonderabschreibungen

Denkmalschutz ImmobilienSteuervorteile Denkmalschutzimmobilien

Die Steuervorteile für Denkmalschutz Immobilien hängen davon ab, dass die Sanierung im Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde getroffen werden. Diese Behörde erteilt eine Bescheinigung über die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Baumaßnahmen und ist für das Finanzamt bindend. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist immer, dass die Immobilie vor der Sanierung erworben wird. 

 

Immobilien mit Denkmalschutz bieten folgende Steuervorteile:

  • Sonderabschreibung gemäß der §§ 7i EStG: Sanierungskosten können zu 100 % auf 12 Jahre abgeschrieben werden (8 Jahre mit 9 % und 4 weitere Jahre mit 7 %)
  • Die Altbausubstanz kann ebenfalls steuerlich abgeschrieben werden (Immobilien bis Baujahr 1924 40 Jahre lang 2,5 % und ab 1925 50 Jahre lang mit 2,0 %).
  • Der Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden.
  • Einbauküchen werden über 10 Jahre abgeschrieben.
  • Veräußerungsgewinne sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.
  • Weitere Steuervorteile gibt es z. B. auch bei der Grundsteuer, der Erbschaftsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 2b ErbStG), der Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 20a UStG) und der Investitionszulage.

 

 

Immobilien mit geringen Anschaffungskosten für die Altbausubstanz sowie Grund und Boden, aber hohen Sanierungskosten sind wegen der Sonderabschreibung steuerlich besonders interessant. Es gibt Denkmalschutzimmobilien mit bis zu 90% Sonderabschreibung.

Auch Selbstnutzer können die Steuervorteile nutzen: Sie können gemäß § 10f EStG 10 Jahre lang 9% (=90 %) der begünstigten Sanierungskosten von der Steuer als Sonderausgaben absetzen.

 

Beispiel Steuervorteil Immobilie Denkmalschutz :

Ein Lediger mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 50.000 Euro kauft eine Denkmalschutzimmobilie und finanziert die Investition in voller Höhe von 175.000 Euro mit Fremdkapital.

monatlich/ €
Mieteinnahmen 500
Finanzierungskosten - 730
Verwaltung/Instandhaltung - 50
Unterdeckung -280
Steuerersparnis - 550
Überschuss nach Steuern 270

Denkmalschutz-Steuervorteil bei einem Ledigen mit einem Einkommen von 50.000 Euro

Denkmalschutz-Steuervorteil bei einem Ehepaarmit einem Einkommen von 100.000 Euro

Fazit: Auch ohne eigene Mittel bei vollständiger Finanzierung können Sie Ihre Steuer in eine attraktive Altersvorsorge umwandeln.

Ihre persönliche Steuerersparnis können Sie mit unserem Einkommensteuerrechner ausrechnen. Wenn Sie Steuerberatung zum Immobiliensteuerecht wünschen, dann wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater.

 

Für Angebote und weiteren Informationen von Denkmalschutz Immobilien stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung: Immobilien-Denkmalschutz

Folgende kostenlose online Rechner könnten für Sie auch interessant sein: