Willkommen bei Immobilien und Denkmalschutz,
Immobilien mit Denkmalschutz sind die letzten legalen Steuersparmodelle. Auf alle anderen Immobilien wurden die Sonderabschreibungen gestrichen. Auch alle anderen Steuersparmodelle wie z.B. Schiffs-, Medienfonds und Immobilienfonds haben ihre Steuerbegünstigung verloren. Die erhöhte steuerliche Abschreibung für Immobilien mit Denkmalschutz gemäß § 7i EStG ist jedoch geblieben. Gleichzeitig bleibt die Immobilie eine Kapitalanlage, die viel Sicherheit bietet. Wertsteigerungen bei Immobilien unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und bleiben - wie bisher - nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Überzeugen Sie sich selbst. Hier finden Sie eine Musterberechnung zur Steuerersparnis mit Denkmalschutz-Abschreibungen:
Fazit: Man kann mit Denkmalschutzimmobilien mit Hilfe der Steuerersparnis Vermögen für eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Weitere Infos auch auf:
Wenn Sie Fragen zum Immobiliensteuerrecht haben, dann wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater.
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