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Denkmalschutz-Immobilien mit Sonderabschreibungen

Willkommen bei Immobilien und Denkmalschutz,

Denkmalschutz ImmobilienImmobilien mit Denkmalschutz sind die letzten legalen Steuersparmodelle. Auf alle anderen Immobilien wurden die Sonderabschreibungen gestrichen. Auch alle anderen Steuersparmodelle wie z.B. Schiffs-, Medienfonds und Immobilienfonds haben ihre Steuerbegünstigung verloren. Die erhöhte steuerliche Abschreibung für Immobilien mit Denkmalschutz gemäß § 7i EStG ist jedoch geblieben. Gleichzeitig bleibt die Immobilie eine Kapitalanlage, die viel Sicherheit bietet. Wertsteigerungen bei Immobilien unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und bleiben - wie bisher  - nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Denkmalschutz - Steuerrechner




Denkmalgeschütztes Objekt
Kaufpreis der Immobilie incl. Nebenkosten Euro
Davon entfällt auf Grund und Boden Euro
Anteil Denkmalschutz in Prozent %
Baujahr der Immobilie (Altbausubstanz)
 
Erwerber
zu versteuerndes Jahreseinkommen (ZvE) Euro
Steuerjahr
Steuertabelle
Kirchensteuer



 

Überzeugen Sie sich selbst. Hier finden Sie eine Musterberechnung zur Steuerersparnis mit Denkmalschutz-Abschreibungen:

 

 

Fazit: Man kann mit Denkmalschutzimmobilien mit Hilfe der Steuerersparnis Vermögen für eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Weitere Infos auch auf:

 

Wenn Sie Fragen zum Immobiliensteuerrecht haben, dann wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater.

 

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