Inhaltsverzeichnis: Investitionsabzugsbetrag

Begünstigte Wirtschaftsgüter für den Investitionsabzugsbetrag

Investitionsabzugsbeträge können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geltend gemacht werden. Sie können Investitionsabzugsbeträge bilden für Wirtschaftsgüter, die in Ihrem Betrieb dienen sollen. Besonderheiten gelten für die wesentliche Erweiterung eines Betriebs oder bei Existenzgründung (neuer Betrieb).

Die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung eines geringwertigen Wirtschaftsgutes im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG oder eines Wirtschaftsgutes, das nach § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zu erfassen ist, berechtigt ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages.

Sie müssen das Wirtschaftsgutes nach der Funktion benennen.

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