AfA-Tabelle

AfA steht für Absetzung für Abnutzung.


 

Was man im Steuerrecht als AfA bezeichnet, bezeichnet man im Handelsrecht als Abschreibung (lineare Abschreibung, degressive Abschreibung, Teilwertabschreibung und Gebäude Abschreibung). Für langjährig nutzbare Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen, können Sie die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) nicht sofort von der Steuer absetzen. Vielmehr müssen Sie die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) auf die Nutzungsdauer verteilt von der Steuer absetzen (AfA).

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Amtliche AfA-Tabelle


Allgemeines zu den amtlichen AfA-Tabellen

Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen. Die AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Die amtlichen AfA-Tabellen werden vom BMF für die einzelnen Anlagegüter herausgegeben. Die angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Fachverbände der Wirtschaft wurden vor der Aufstellung der AfA-Tabellen angehört.

  1. Die in den AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer ist mit Ausnahme der Angaben in der Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter branchengebunden. Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle.
  2. Die in den AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Sie orientiert sich an der tatsächlichen Nutzungsdauer eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs. Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer kann den Abschreibungen zugrunde gelegt werden.
  3. Sind abweichende Verhältnisse und Bedingungen, wie z. B. Nutzung in mehr als einer Schicht, Einfluss von Nässe, Säuren usw. , die in einem Wirtschaftszweig üblich sind, bereits bei der Ermittlung der Nutzungsdauer berücksichtigt, so ist dies in den Vorbemerkungen der jeweiligen AfA-Tabelle angegeben.
  4. Der aufgrund der angegebenen Nutzungsdauer zu errechnende lineare AfA-Satz kann bei ganzjähriger Nutzung von schichtabhängigen Anlagegütern in Doppelschicht um 25 v.H. und in Drei- oder Vierfachschicht um 50 v.H. erhöht werden, soweit dies bei der Festlegung der Nutzungsdauer nicht schon berücksichtigt worden ist. Für unbewegliche Anlagegüter kommen Mehrschichtzuschläge nicht in Betracht.
  5. Durch die Aufnahme eines Anlagegutes in die AfA-Tabellen ist nicht über seine Zugehörigkeit zu den Betriebsvorrichtungen, Gebäuden oder baulichen Einzelbestandteilen entschieden. Die Abgrenzung richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles; vgl. die Einkommensteuer-Richtlinien für die Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen.
  6. a) Die überarbeiteten AfA-Tabellen sind erstmals auf abnutzbare Anlagegüter anzuwenden, die nach die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.
    b) Geht eine Verlustzuweisungsgesellschaft (§ 2b EStG) nach ihrem eigenen Betriebskonzept von einer erheblich längeren Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts aus als in den amtlichen AfA-Tabellen angegeben und beruht ihre Betriebsführung überwiegend auf diesem Umstand, wird die in ihrem Betriebskonzept zugrunde gelegte Nutzungsdauer angewandt.

Hinweis: Die typisierte Nutzungsdauer hat die Finanzverwaltung in den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung sind ein Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts und berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Finanzgerichte nicht bindend.

AfA-Tabelle


Allgemeine amtliche AfA-Tabelle

Hier finden Sie die allgemeine amtliche AfA-Tabelle (branchenunabhängig) mit der Nutzungsdauer für diverse Wirtschaftsgüter.


Die allgemeine amtliche AfA-Tabelle alphabetisch

Die amtliche AfA-Tabelle alphabetisch: Bitte klicken Sie den Anfangsbuchstaben für das gesuchte Wirtschaftsgut an:

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