Die AfA-Tabelle C enthält alle Wirtschaftsgüter mit dem Anfangsbuchstaben C aus der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle AV) des Bundesministeriums der Finanzen. Die angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gilt für Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Über die Fundstelle gelangen Sie zur Position in der gesamten AfA-Tabelle.
Mit der Nutzungsdauer aus der Tabelle berechnen Sie die jährliche Abschreibung im AfA-Rechner 2026 – inklusive degressiver AfA von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden. Computerhardware und Software können seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden.
| Anlagegut (angeschafft nach dem 31.12.2000) | Nutzungsdauer | Fundstelle |
|---|---|---|
| C | ||
| Cassettenrecorder | 7 Jahre | 6.14.4 |
| CD-Player | 7 Jahre | 6.14.4 |
| Computer, Personal- | 3 Jahre | 6.14.3.2 |
| Container, Bau- | 10 Jahre | 3.6 |
| -, Büro- | 10 Jahre | 3.6 |
| -, Transport- | 10 Jahre | 3.6 |
| -, Wohn- | 10 Jahre | 3.6 |