Denkmalschutz-AfA

Denkmalschutz-ImmobilienImmobilien mit Denkmalschutz gehören zu den wenigen verbliebenen Steuersparmodellen. Schiffs-, Medien- und Immobilienfonds haben ihre Steuerbegünstigung längst verloren – die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmale nach § 7i EStG ist jedoch geblieben.

Gleichzeitig bleibt die Immobilie eine Kapitalanlage, die viel Sicherheit bietet. Wertsteigerungen bei vermieteten Immobilien bleiben nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Für Neubauten gibt es inzwischen zwar wieder Förderungen (degressive AfA 5 % und Sonder-AfA nach § 7b EStG), die Denkmal-AfA bleibt mit 100 % der Sanierungskosten in 12 Jahren aber die stärkste Abschreibung für Immobilien.

9 %der Sanierungskosten jährlich in den ersten 8 Jahren
7 %der Sanierungskosten jährlich in den folgenden 4 Jahren
100 %der begünstigten Sanierungskosten in 12 Jahren
9 %Steuerbegünstigung für Selbstnutzer über 10 Jahre (§ 10f EStG)

Denkmal-AfA-Rechner: Steuervorteil berechnen

Berechnen Sie die Abschreibung und die Steuerersparnis beim Kauf einer Denkmalschutz-Immobilie mit dem aktuellen Einkommensteuertarif 2026. Begünstigt nach § 7i EStG sind nur die Sanierungskosten, die nach Abschluss des Kaufvertrags anfallen; die Altbausubstanz wird linear mit 2 % bzw. 2,5 % abgeschrieben, der Grund und Boden gar nicht.

Denkmal-AfA-Rechner 2026

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Fazit

Man kann mit Denkmalschutz-Immobilien mit Hilfe der Steuerersparnis Vermögen für eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Entscheidend sind aber Lage, Kaufpreis und Qualität der Sanierung – die Steuerersparnis allein macht eine Immobilie nicht zu einer guten Kapitalanlage. Weitere Infos:

Wenn Sie Fragen zum Immobiliensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater.

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