AfA-Tabelle Y und Z

Die AfA-Tabelle Y und Z enthält alle Wirtschaftsgüter mit dem Anfangsbuchstaben Y und Z aus der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle AV) des Bundesministeriums der Finanzen. Die angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gilt für Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Über die Fundstelle gelangen Sie zur Position in der gesamten AfA-Tabelle.

Tipp: Abschreibung direkt berechnen

Mit der Nutzungsdauer aus der Tabelle berechnen Sie die jährliche Abschreibung im AfA-Rechner 2026 – inklusive degressiver AfA von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden. Computerhardware und Software können seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden.

13 Wirtschaftsgüter
Anlagegut (angeschafft nach dem 31.12.2000)Nutzungs­dauerFundstelle
Y
Yachten, Segel-20 Jahre4.4.3
Z
Zählgeräte, Geld-7 Jahre6.14.12
Zapfanlagen, Treib-und Schmierstoff-14 Jahre3.10.2
Zeichengeräte, elektronisch8 Jahre6.14.9.1
-, mechanisch14 Jahre6.14.9.2
Zeiterfassungsgeräte8 Jahre6.14.11
Zelte, Arbeits-6 Jahre6.12
-, Bier-8 Jahre1.7
Zentrifugen10 Jahre7.12
Ziegelmauer17 Jahre2.3.2
Zigarettenautomaten8 Jahre7.4.3
Züge, Hochgeschwindigkeits-25 Jahre4.1
Zusammentragmaschinen12 Jahre5.24

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